Raub gehört zu den Straftaten, die Opfer besonders belasten. Es geht nicht nur um den Verlust einer Sache, sondern immer auch um einen Angriff auf die Person. Genau deshalb sieht die Strafprozessordnung für Raubopfer besondere Möglichkeiten vor, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Eine zentrale Vorschrift ist dabei § 395 Abs. 3 StPO. Dieser Beitrag befasst sich damit, welche Rechte das Opfer hat – insbesondere, wie es sich der öffentlichen Klage anschließen kann. Was