Hausdurchsuchung – Ihre Rechte und Pflichten im Ernstfall
- Sascha Kolb
- 26. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Hausdurchsuchung kommt für die meisten Menschen völlig überraschend – und sorgt häufig für Schock und Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, in dieser Ausnahmesituation die eigenen Rechte zu kennen und richtig zu reagieren.
1. Bewahren Sie Ruhe
Auch wenn der erste Impuls Wut oder Angst ist: Bleiben Sie ruhig und höflich. Auseinandersetzungen oder Widerstand können die Situation erheblich verschärfen und sogar zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen führen.
2. Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss
Die Beamten müssen Ihnen in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Prüfen Sie die Angaben, insbesondere Adresse, Namen und den angegebenen Tatvorwurf. Fehlt der Beschluss, darf nur bei „Gefahr im Verzug“ durchsucht werden.
3. Machen Sie keine Angaben zur Sache
Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Polizei zu beantworten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch – freundlich, aber bestimmt. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.
4. Bestehen Sie auf einen Rechtsbeistand
Sobald es möglich ist, kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Sie haben das Recht, jederzeit anwaltlichen Beistand zu verlangen. Ein erfahrener Anwalt kann bereits im frühen Stadium entscheidend eingreifen.
5. Sicherstellungsprotokoll verlangen und nichts unterschreiben
Wenn Gegenstände beschlagnahmt oder mitgenommen werden, haben Sie Anspruch auf ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokoll. Verlangen Sie eine vollständige Liste aller sichergestellten Sachen.
Wichtig: Unterschreiben Sie vor Ort nichts, auch wenn es harmlos erscheint. Lassen Sie Dokumente erst anwaltlich prüfen, bevor Sie eine Erklärung abgeben.
Unser Tipp:Dokumentieren Sie, was möglich ist: Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Durchsuchung, notieren Sie Uhrzeit, beteiligte Beamte und beschlagnahmte Gegenstände. Diese Informationen können für die spätere Verteidigung sehr wertvoll sein.
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