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Opferrechte & Nebenklage

Nach dem Tankstellenüberfall in Mindelheim – wie Raubopfer ihre Rechte durchsetzen können

Raub gehört zu den Straftaten, die Opfer besonders belasten. Es geht nicht nur um den Verlust einer Sache, sondern immer auch um einen Angriff auf die Person. Die Strafprozessordnung gibt Raubopfern deshalb besondere Möglichkeiten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen.

Rechtsanwalt Sascha Kolb

Nach dem Tankstellenüberfall in Mindelheim – wie Raubopfer ihre Rechte durchsetzen können

Raub gehört zu den Straftaten, die Betroffene besonders schwer und nachhaltig belasten. Es geht nicht nur um den Verlust einer Sache, sondern immer auch um einen Angriff auf die Person. Genau deshalb sieht die Strafprozessordnung für Raubopfer besondere Möglichkeiten vor, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen.

Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StPO

Eine zentrale Vorschrift ist § 395 Abs. 3 StPO. Danach können sich auch Opfer eines Raubes der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen – insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat – zur Wahrnehmung ihrer Interessen geboten erscheint. Als Nebenkläger haben Betroffene eigene Rechte im Verfahren, etwa auf Akteneinsicht, auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung und das Recht, Fragen und Beweisanträge zu stellen.

Schmerzensgeld schon im Strafverfahren

Zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld, können Betroffene bereits im Strafverfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend machen (§ 403 StPO). Ein zusätzlicher Zivilprozess ist dann oft nicht mehr nötig.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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