Hausdurchsuchung – Ihre Rechte und Pflichten im Ernstfall
Eine Hausdurchsuchung kommt für die meisten Menschen völlig überraschend – und sorgt häufig für Schock und Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, von der ersten Minute an die Grundregeln zu beachten: Schweigerecht wahrnehmen, Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und unverzüglich einen Verteidiger hinzuziehen.
Eine Durchsuchung nach § 102 StPO trifft die meisten Betroffenen völlig unvorbereitet – oft früh am Morgen und mit erheblichem psychologischem Druck. Ermittlungsbeamte nutzen diesen Moment nicht selten für spontane Fragen. Umso wichtiger ist es, die Grundregeln zu kennen.
Die wichtigsten Verhaltensregeln
- Schweigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache – auch nicht „nur informell“. Als Beschuldigter müssen Sie nicht aussagen (§ 136 StPO).
- Beschluss zeigen lassen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und notieren Sie, wonach gesucht wird (§ 105 StPO).
- Keinen Widerstand leisten – aber widersprechen. Geben Sie nichts freiwillig heraus und lassen Sie Ihren Widerspruch gegen die Durchsuchung und eine Beschlagnahme protokollieren.
- Keine Passwörter nennen. Sie sind nicht verpflichtet, PIN-Codes oder Passwörter preiszugeben.
- Verteidiger anrufen. Unser Notruf ist rund um die Uhr erreichbar: 0170 101 66 97.
Warum Schweigen so wichtig ist
Eine unbedachte Äußerung lässt sich später nicht mehr zurücknehmen. Ob und wie Sie sich äußern, sollten Sie erst entscheiden, wenn Ihr Verteidiger die Ermittlungsakte kennt (§ 147 StPO).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.